Kostenübernahme

Das Bewusstsein für ganzheitliche Ansätze der Therapieform, wie beispielsweise die Osteopathie, hat in den letzten Jahren auch bei den Versicherungen (Kassen & Privat) übernommen. Sie übernehmen häufig einen Teil der Kosten prozentual oder in einem ausländischen Kostenrahmen. Die osteopathische Behandlung ist in erster Linie eine Selbstzahlerleistung, daher erkunden Sie sich bitte vor Ihrem ersten Termin bei Ihrer Versicherung (kassen & privat), ob und unter welchen Bedingungen eine Kostenübernahme möglich ist. Diese können jährlich von den Versicherungen neu angepasst werden. Diese Aufklärung dient vorrangig dazu, dass sich Patienten noch sicherer mit ihren Rechten im Bezug zur Osteopathie auskennen und keine Versicherung oder Rücksprache mit Ihrer Versicherung ersetzen.

Hier finden Sie eine Auflistung ( https://www.osteopathie.de/krankenkassen und https://www.osteopathie-krankenkasse.de/kostenuebernahme/ ) der Krankenversicherungen (kassen & privat), die osteopathische Behandlungen bezuschussen und übernehmen. Erfolgt keine vollständige Kostenübernahme, tragen Sie den Differenzbetrag privat. Einige Krankenversicherungen möchten zur Kostenübernahme eine ärztliche Überweisung mit der Diagnose und der Empfehlung zu Osteopathie als Therapieform. Diese Überweisung sollte vor dem osteopathischen Behandlungstermin vom Arzt ausgestellt werden.

Beispiel:
Diagnose: „CMD“ Craniomandibuläre Dysfunktion

Behandlung: 6x Osteopathie auf Empfehlung

Kosten

Die Abrechnung erfolgt je nach Therapieverlauf und kann in der Dauer der Sitzung variieren. Die Kosten für eine Behandlung in dieser Praxis betragen 180,00 Euro pro 50-60min. Wenden Sie sich vor der Behandlung gerne an mich und wir klären gemeinsam in einem ersten telefonischen Gespräch (5-10 Min.) offene Fragen.
Die Bezahlung erfolgt im Anschluss an die Sitzung per EC- oder Kreditkarte. Eine Rechnung zur Einreichung bei Ihrer Krankenversicherung stelle ich Ihnen gerne aus.

Bei Fragen zu Behandlung und Kosten melden Sie sich gerne bei mir unter 040 / 64 85 02 58 oder info@osteopathie-benkmann.com.

Mit herzlichen Grüßen
Sarah Benkmann

Mögliche Kriterien für eine Kostenübernahme

„Bitte beachten Sie, dass die Preise je nach Praxis und Versicherung variieren können.“
Dies kann vom Standort der Praxis, der Expertise und der Ausbildung des jeweiligen Osteopathen abhängig sein. Dazu hier 5 Beispielkriterien, die in den letzten Jahren bei den Versicherungen (Kasse & Privat) aufkamen. Die Versicherungen entscheiden selbst, ob sie keins, eines oder mehrere Kriterien anwenden:

1.) Stundenanzahl: Ein qualifizierter Osteopath sollte nach seinem Abschluss über 1.350 bis 2.000 Stunden der Unterrichtseinheiten absolviert haben.

2.) Zusätzliche Berufsqualifikation von Heilpraktiker und/oder Physiotherapeut: Manche Versicherungen wollen zusätzlich zu den 5 Jahren Osteopathieausbildung die Berufsqualifikation zum Heilpraktiker und/oder Physiotherapeuten nachgewiesen bekommen. Wenn dies der Fall ist, kontaktieren die Versicherungen in den meisten Fällen den Behandler persönlich nach der Einreichung der Rechnung durch den Patienten.

3.) Mitgliedschaft in Verbänden: Versicherungen können die Mitgliedschaft in einem Verband für Heilpraktiker und/oder Osteopathen anfordern.

4.) Diagnose & Therapieform: Manche Versicherer erstatten nur bestimmte
=> Diagnosen & naturheilkundliche Verfahren, wie beispielsweise Diagnosen der Wirbelsäule, da es hierzu bestehende wissenschaftliche Evidenz der Osteopathie gibt.

5.) Jahreslimit oder Höchstbeträge: Viele Versicherungsverträge enthalten für die osteopathische Behandlung eine Erstattung pro Jahr oder pro Sitzung.

Siehe hier Link: ( https://www.osteopathie-krankenkasse.de/kostenuebernahme/ und https://www.osteopathie.de/krankenkassen )

Meinerseits sind die Kriterien bezüglich Stundenanzahl, zusätzlichem Abschluss der Berufsqualifikation von Heilpraktiker und Physiotherapie, sowie Verbandsmitgliedschaft, sodass der Patient die bestmögliche Bezuschussung und Rückerstattung der Behandlungskosten erhält.

Bitte klären Sie vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Versicherung, in welchem Umfang die Kosten übernommen werden.

 

Terminabsage

Im Falle einer kurzfristigen Terminabsage teilen Sie dies bitte spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Behandlungstermin mit. Andernfalls wird dem Patienten der Termin in Rechnung gestellt, sofern dieser nicht anderweitig vergeben werden kann. Da dies eine Terminpraxis ist, wird Ihre Behandlungszeit ausschließlich für Sie reserviert.

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihr Verständnis und Ihre rechtzeitige Rückmeldung.

 

Häufig gestellte Patientenfragen:

1.) Kann ein Physiotherapierezept für osteopathische Behandlungen abgerechnet werden:

Es tut mir leid. Dies ist aus rechtlichen Gründen nicht erlaubt.
Jedem Arzt ist es jedoch möglich, anstelle eines Physiotherapierezepts optional oder zusätzlich auch einen Überweisungsschein für Osteopathie auszustellen, wenn er dies als therapeutische Behandlung für notwendig hält.

 

2.) Kann ich auch ohne Überweisungsschein zu Ihnen kommen:

Ja, Sie können auch ohne Überweisungsschein vom Arzt zu mir kommen, da die osteopathische Behandlung vorerst eine Selbstzahlerleistung ist.


3.) Durchschnittliche und maximale Kosten:

Die Kosten einer osteopathischen Behandlung können zwischen 80,00 -250,00 Euro liegen:
– Dies ist abhängig von der Spezialisierung der Osteopathen,
– von seinen Aus- und Weiterbildungen,
– von der Anzahl der absolvierten Unterrichtsstunden der Osteopathen, da es Teilzeit-Kurse am Wochenende und Vollzeit-Ausbildungen von bis zu 5 Jahren gibt und
– dem Standort der Praxis


4.) Wie häufig muss ich zur Osteopathie kommen:

Die Häufigkeit einer osteopathischen Behandlung hängt von der individuellen gesundheitlichen Situation ab, also von Ihren akuten oder chronischen Beschwerden, Ihrem Gesundheitszustand und dem Ziel der Behandlung. Beispiel:

– Erstbehandlung & akute Beschwerden:
1. Sitzung: Ausführliche Anamnese und Behandlung. => Danach folgt meist eine Kontroll- bzw. Folgebehandlung nach 1-3 Wochen.

Subakut & chronische Beschwerden:
Diese Beschwerden können mehrere Termine benötigen, da sie im Körper länger als ca. 3 Monate, ununterbrochen bestehen oder wiederkehrend sind. => In der Regel 3-6 Sitzungen.

Diese Erläuterungen dienen der allgemeinen Orientierung im Rahmen einer osteopathischen Behandlung und sind von der individuellen Lebens- & Krankheitssituation jedes Patienten abhängig. Ein Leistungssportler hat beispielsweise ein ganz anderes Belastungs- & Schmerzspektrum als eine Schwangere, eine ältere Dame, ein Herr, oder ein Jugendlicher mit Wachstumsschub.


5.) Langfristige Betreuung & Prävention:

“Kann ich eigentlich auch präventiv zu Ihnen kommen?” Diese Frage wird mir häufiger gestellt. Ja, je nach Lebensstil und Belastung kann der Patient ca. alle 4 bis 12 Wochen (z.B. bei chronischen Stress/ Haltungsthemen) zur Behandlung kommen.

 

Bei Fragen zu Behandlung und Kosten melden Sie sich gerne bei mir unter 040 / 64 85 02 58 oder info@osteopathie-benkmann.com.

Mit herzlichen Grüßen
Sarah Benkmann