Kostenübernahme

Die Kostenübernahme und Bezuschussung der Krankenversicherung variieren und ändern sich Jährlich. Hier finden Sie eine Auflistung (Link Siehe unten) der Krankenversicherung die osteopathische Behandlungen, Bezuschussen und Übernehmen. Ihre Krankenversicherung erstattet die Behandlungskosten, sofern Ihre Krankenkasse unseren Heilmittelkosten im gesamten Umfang anerkennt. Ist dies nicht der Fall, so zahlen Sie den Differenzbetrag privat. Einige Krankenversicherung benötigen zur Kostenübernahme ein Rezept vom Arzt mit der Diagnose und dem Empfehlungsschreiben für osteopathiesche Behandlung.

z.B. Diagnose: “CMD“ Craniomandibuläre Dysfunktion
Behandlung: 6x Osteopathie.

Dieses Rezept muss vor dem Behandlungstermin vom Arzt ausgestellt werden.
https://www.osteopathie-krankenkasse.de/kostenuebernahme/

Bei Fragen melden Sie sich gerne unter  040 / 64 85 02 58 

Terminabsage : Die Terminabsage muss spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Behandlungstermin erfolgen. Spätere Absagen werden dem Patienten in Rechnung gestellt, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte.